Um die Klimaschutzziele der Bundesregierung und der EU (EU Richtlinie 2009/28/EC) erreichen zu können, müssen wir gemeinsam neue Wege beschreiten! Die EU Richtlinie, zur Förderung und Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, beinhaltet im Wesentlichen folgende Nachhaltigkeitskriterien:
Der Schutz von biologisch wertvollen Flächen
Die Einhaltung von Treibhausgasgrenzwerten, bzw. deren Reduzierung
Die Rückverfolgbarkeit des nachhaltigen Materials
Diese Ziele können lediglich durch die Nutzung von erneuerbaren Energien effizient erreicht werden. Deshalb hat Deutschland sich verpflichtet bis 2020 den Anteil von erneuerbaren Energien am Energieendverbrauch von 12% auf 18% zu steigern, bis 2050 sollen die erneuerbaren Energien sogar den Hauptteil der Energieversorgung leisten.