Um die Klimaschutzziele der Bundesregierung und der EU (EU Richtlinie (EU) 2018/2001) erreichen zu können, müssen wir gemeinsam neue Wege beschreiten! Die EU Richtlinie, zur Förderung und Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, beinhaltet im Wesentlichen folgende Nachhaltigkeitskriterien:
Der Schutz von biologisch wertvollen Flächen
Die Einhaltung von Treibhausgasgrenzwerten, bzw. deren Reduzierung
Die Rückverfolgbarkeit des nachhaltigen Materials
Diese Ziele können lediglich durch die Nutzung von erneuerbaren Energien effizient erreicht werden. Deshalb will die EU bis 2030 den Anteil von erneuerbaren Energien ander Energieproduktion von 32% auf über 65% steigern.